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Schnelle Terminvergabe: 0341 69 76 76 90 erler@rechtsanwaelte-rath-uhlmann.de

„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
(Dieter Hildebrandt)

Herzlich Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Markus Erler – Ihr Anwalt in Leipzig für Baurecht, Bauträgerrecht, Architektenrecht, Verwaltungsrecht und Vertragsrecht!

Ich berate und vertrete deutschlandweit vor allem Privatpersonen, Bauherren, Bauträger und Kommunen sowie kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen, insbesondere in den Bereichen Baurecht, Bauträgerrecht, Architektenrecht, Ingenieurrecht, Verwaltungsrecht (öffentliches Baurecht, Polizeirecht, Wehrrecht, Soldatenrecht,  etc.),  und im allgemeinen Zivilrecht bzw. Vertragsrecht (Kaufvertrag, Werkvertrag, Durchsetzung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und Forderungen, Forderungseinzug, AGB-Prüfung, Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung, etc.).

Bei der rechtlichen Betreuung meiner Mandanten lege ich besonders hohen Wert auf Ehrlichkeit, Vertrauen und Transparenz. Dies sind in meinen Augen die wesentlichen und wichtigsten Grundlagen einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant.

Unter dieser Maxime zeige ich meinen Mandanten im Vorfeld einer potentiellen rechtlichen Auseinandersetzung transparent auf, in welchen Bereichen eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist und welche Chancen und Risiken ein gerichtliches Verfahren birgt. Dies selbstverständlich alles individuell auf die einzelnen Interessen des jeweiligen Mandanten zugeschnitten. Sollte die Einleitung eines Gerichtsverfahrens notwendig werden, vertrete ich meine Mandanten vor allen Amts-, Land- sowie Oberlandesgerichten. Für Kollegen aus dem Bundesgebiet übernehme ich auch gern Terminsvertretungen bei Verhandlungen am Amtsgericht, Landgericht oder Verwaltungsgericht in Leipzig.

Ich selbst verstehe mich als kompetenter Rechtsdienstleister und Interessenvertreter meiner Mandanten. Deshalb bin ich bei Bedarf auch in den späten Abendstunden oder am Wochenende für Sie tätig und für Besprechungen erreichbar. Sollte Ihre Mobilität eingeschränkt sein, komme ich für Besprechungen auch gern zu Ihnen nach Hause.

Sie selbst definieren Ihre Ziele und sind bzw. bleiben daher der„Herr der Geschehens“! Meine Aufgabe ist es, Sie bei Ihren Planungen / Entscheidungen durchsetzungskräftig, vorausschauend und kompetent zu unterstützen. Lassen Sie uns Ihre juristischen Angelegenheiten daher gemeinsam angehen und in Ihrem Interesse gestalten.

Abschließend noch ein kleiner Rat meinerseits:

Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu mir auf. Denn wenn – gerade im Baurecht oder Bauträgerrecht – etwas bereits geschehen ist, kann das auch der beste Anwalt nicht mehr rückgängig machen oder ändern.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und vereinbaren Sie einfach einen individuellen Besprechungstermin! Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme und helfe Ihnen gern bei der zielgerichteten Lösung Ihres rechtlichen Problems! Ein Besprechungstermin kann innerhalb von 48 Stunden nach Kontaktaufnahme stattfinden!

markus-erler-untrschrift

Ihr Rechtsanwalt Markus Erler

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