Bundestag und Bundesrat haben nunmehr einer Gesetzesänderung zugestimmt, nach der Gerichte dem Angeklagten nunmehr ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten bei jeder Straftat aussprechen, unabhängig davon, ob die Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges stand oder nicht. Vor der Gesetzesänderung konnte Angeklagten ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten nur dann ausgesprochen werden, wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wurde, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hatte.
Die Anordnung eines Fahrverbotes kann nunmehr bei Straftaten ohne Zusammenhang zum Straßenverkehr dann gegenüber dem Angeklagten ausgesprochen werden, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich scheint. Ob es zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich ist, dass ein Fahrverbot auch bei Straftaten wie der einfachen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, sexueller Nötigung oder anderen Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr angeordnet wird, liegt im Ermessen des entscheidenden Gerichts. Ab jetzt kann also auch ein Angeklagter zu einem Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verurteilt werden, der sich „nur“ einen „kleinen“ Diebstahl oder Betrug zu schulden kommen lassen hat.
Diese Nebenstrafe ist gerade für Menschen im ländlichen Raum, die aufgrund der oft unzureichenden öffentlichen Verkehrsmittel dort mehr auf das Auto angewiesen sind, eine besondere Härte und kann für jeden die berufliche Laufbahn gefährden bzw. unter Umständen sogar die Existenz gefährden.
Deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, bei jedem Strafverfahren einen Verteidiger zu beauftragen, der Sie mit einer cleveren und ergebnisorientierten Verteidigungsstrategie unter Umständen vor einem Fahrverbot oder sogar der Verurteilung im Gesamten bewahren kann. Es wird sich nun zeigen, wem seine Fahrerlaubnis bzw. die Mobilität etwas wert ist und aus den oben genannten Gründen einen Verteidiger beauftragt.
Ich berate und verteidige Sie bei allen Straftaten. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf.
Ihr Rechtsanwalt Markus Erler