Ich darf mit Freude und gewissem Stolz verkünden, dass die Rechtsanwaltskammer Sachsen mir aufgrund der nachgewiesenen (theoretischen und praktischen) Kenntnisse die Bezeichnung Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht verliehen hat.
Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt gemäß §§ 5 Abs. 1, 14 e Fachanwaltsordnung (FAO) den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnis im Baurecht und Architektenrecht voraus. Dazu gehören das Bauvertragsrecht inkl. Bauträgerrecht, das Recht der Architekten und Ingenieure, das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Insbesondere im Baurecht und im Bauträgerrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung, da mein Interesse und die Leidenschaft zu diesem Gebiet bereits seit dem Referendariat und der Zulassung als Rechtsanwalt aufkam.
Ich habe dann im Jahr 2018 an dem Fachanwaltslehrgang, der durch die Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse auf den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht vorbereitet, erfolgreich teilgenommen und die drei Klausuren bestanden. Nachdem ich dann auch die Vielzahl der von der Fachanwaltsordnung vorgeschriebenen besonderen praktischen Kenntnisse durch von mir eigenständig bearbeitete Fälle (80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche innerhalb 3 Jahren vor Antragsstellung) nachweisen konnte, darf ich mich nun Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht nennen.
Ich stehe Ihnen weiterhin als kompetenter Partner zur Seite, wenn es um Probleme im Bereich Baurecht, Bauträgerrecht, öffentliches Baurecht oder Architektenrecht haben.
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