Aktuelles zum Thema Handy am Steuer

von | 7. Juli 2017 | Gesetze

Neuigkeiten aus der Rubrik „Handy am Steuer“

Prüfung, ob Handy eingeschaltet ist

Wer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um (mittels Drücken des Home-Buttoms) zu prüfen, ob das Handy eingeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Selbst das Ein- oder Ausschalten sowie eben die Prüfung, ob es eingeschaltet ist, ist eine unerlaubte Benutzung im Straßenverkahr, da damit das Benutzen des Handys bzw. seiner Funktionen verbunden ist, und kann teuer werden.

Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung bzw. Ablage zum Laden in Frontablage

Wer das Handy während der Fahrt in der Hand hält und über die Freisprecheinrichtung telefoniert

oder

wer das Handy aus der Frontablage nimmt und zum Laden in die Ladeschale der Mittelkonsole steckt, handelt nicht pflichtwidrig und darf daher nicht mit einem Bußgeld belangt werden.

Praxistipp

Verweigern Sie jegliche Aussagen gegenüber Polizisten o.ä., sondern lassen Sie einen Bußgeldbescheid rasch schnell von einem Rechtsanwalt prüfen! Es kann sich lohnen. Zum Teil können Bußgeldbescheid bereits wegen Formfehlern oder Zustellungsmängeln angegriffen werden, um eine Bestrafung mit Bußgeld, Punkten, Fahrverbot o.ä. zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich!

rechtsanwalt markus erler
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Ihr Fachanwalt für Bau- und Architecktenrecht