Neuigkeiten aus der Rubrik „Handy am Steuer“
Prüfung, ob Handy eingeschaltet ist
Wer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um (mittels Drücken des Home-Buttoms) zu prüfen, ob das Handy eingeschaltet ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Selbst das Ein- oder Ausschalten sowie eben die Prüfung, ob es eingeschaltet ist, ist eine unerlaubte Benutzung im Straßenverkahr, da damit das Benutzen des Handys bzw. seiner Funktionen verbunden ist, und kann teuer werden.
Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung bzw. Ablage zum Laden in Frontablage
Wer das Handy während der Fahrt in der Hand hält und über die Freisprecheinrichtung telefoniert
oder
wer das Handy aus der Frontablage nimmt und zum Laden in die Ladeschale der Mittelkonsole steckt, handelt nicht pflichtwidrig und darf daher nicht mit einem Bußgeld belangt werden.
Praxistipp
Verweigern Sie jegliche Aussagen gegenüber Polizisten o.ä., sondern lassen Sie einen Bußgeldbescheid rasch schnell von einem Rechtsanwalt prüfen! Es kann sich lohnen. Zum Teil können Bußgeldbescheid bereits wegen Formfehlern oder Zustellungsmängeln angegriffen werden, um eine Bestrafung mit Bußgeld, Punkten, Fahrverbot o.ä. zu vermeiden. Kontaktieren Sie mich!