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Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Erler berät und vertritt Privatpersonen, Betriebe, Unternehmen und Gesellschaften deutschlandweit auch in allen bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, also im sog. Zivilrecht. Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet, weil es die Rechtsbeziehung zwischen privaten Personen oder Unternehmen regelt. Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht bildet das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Zivilrecht befasst sich insbesondere mit Fragestellungen aus dem Vertragsrecht. Hierbei geht es also um den Abschluss sowie die Wirksamkeit eines Vertrages oder um Probleme während der Vertragsabwicklung, wie Nichterfüllung oder Schlechterfüllung. Das Zivilrecht umfasst aber auch die Themen rund um die Schlagworte Schadensersatz, Schmerzensgeld, Gewährleistung und Inkasso. Hierzu wird im Folgenden noch näher eingegangen:

Vertretung in Gerichtsverfahren

Herr Erler vertritt Sie im Zivilrecht außerdem durchsetzungsstark und zielorientiert bei rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn Sie durch die Gegenseite anwaltliche Post erhalten haben. Er vertritt Sie deutschlandweit vor Gericht in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und dem Oberlandesgericht.

Zudem nimmt Rechtsanwalt Erler für Kollegen aus dem Bundesgebiet Terminsvertretungen beim Amtsgericht und Landgericht Leipzig wahr.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Erler ist im Vertragsrecht tätig und berät Sie dabei bei der Gestaltung und dem Abschluss sämtlicher Verträge wie Kaufvertrag, Werkvertrag, Pachtvertrag etc. Herr Erler berät Sie bereits vor Abschluss eines Vertrages über mögliche Risiken und Pflichten, die mit dem Vertragsschluss einhergehen. Eine solche Beratung vor Abschluss eines Vertrages findet insbesondere im Immobilienrecht statt, wenn ein Grundstückskaufvertrag geschlossen werden soll. Gern prüft Rechtsanwalt Erler diesen vorab und bespricht den Vertrag mit Ihnen persönlich.

Auch bei Vertragsverhandlungen berät Sie Rechtsanwalt Erler durchsetzungskräftig und zielführend.

Bei Kaufverträgen oder Werkverträgen prüft Herr Erler für Unternehmer oder Kunden insbesondere Mängelrechte und Schadensersatzansprüche, wenn der Vertrag schlecht oder gar nicht erfüllt wurde. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, erklärt Herr Erler – nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen – den Rücktritt vom Vertrag. Auch die Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten gehört zum Vertragsrecht. Dies übernimmt Rechtsanwalt Erler für Sie kompetent. Hierbei spielt das Werkvertragsrecht eine hervorgehobene Rolle, da Rechtsanwalt Erler in seinem anwaltlichem Geschäft durch sein Tätigkeitsfeld Baurecht häufig mit Problemen im Werkvertrag zu tun hat. Im ersten Halbjahr 2018 hat Herr Erler an dem Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit Erfolg teilgenommen.

Da im Rechtsverkehr und in Verträgen heutzutage immer häufiger von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Gebrauch gemacht wird, gehört auch dieses Feld zur Expertise des Herrn Erler. Er prüft, ob AGB insgesamt bzw. darin enthaltene Klauseln, wie ein Haftungsauschluss, rechtlich wirksam sind.

Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht bildet einen großen Teil des Zivilrechts und Vertragsrecht. In vielen Fällen in der Praxis geht es darum, Schadensersatz vom Vertragspartner oder Schädiger zu erhalten. Rechtsanwalt Erler prüft für Sie, ob Ihnen einen Schadensersatz zusteht und macht diesen sodann gegenüber dem anderen Teil geltend. Auch in Fällen, in denen von Ihnen unberechtigt Schadensersatz verlangt wird, setzt sich Herr Erler mit seiner Expertise für Sie ein, um den angeblichen Schadensersatzanspruch abzuwehren.

Die unterschiedlichen Arten von Schadensersatz möchte ich Ihnen in gebotener Kürze nachfolgend vorstellen:

Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. Danach sind Verträge und die darin vereinbarten Regelungen zu vertraglichen Rechten und Pflichten durch die Vertragsparteien zwingend einzuhalten. Weicht nun eine Partei von dieser Verpflichtung ab, sei es durch eine Nichtleistung oder Schlechtleistung, kann den Parteien im Rahmen der Gewährleistungsansprüche insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis in schuldhafter Weise verletzt.

Vertragliche Schadensersatzansprüche lassen sich grob in Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung unterscheiden. Während beim Schadensersatz statt der Leistung das Interesse des Gläubigers auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages gerichtet ist (z.B. Schaden liegt in der nicht funktionierenden PKW-Batterie), ist das Interesse beim Schadensersatz neben der Leistung auf die Unversehrtheit anderer Rechtsgüter gerichtet (z.B. Schaden liegt in einem ausgebrannten PKW aufgrund nicht funktionierender PKW-Batterie).

Auch die Berechnung des Schadens ist häufig nicht einfach. Auch hier berät Rechtsanwalt Erler Sie gern.

Schadensersatz bei Immobilienkauf

Oftmals stellen sich Fragestellungen zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien, also unbebauten Grundstücken oder bebauten Grundstücken und Wohnungen.

Bei unbebauten Grundstücken ist in erster Linie vorab zu prüfen, ob eine Eigenschaft und wenn ja, welche Eigenschaft des Grundstücks (eventuell bestehendes Baurecht, ggfs. durch die Baubehörde erteilter Bauvorbescheid, konkrete Flächenangaben u.a.) zwischen den Parteien vereinbart wurde und darauf im Kaufvertrag Bezug genommen wird.

Bei bebauten Grundstücken bzw. Wohnungen sind die kaufvertraglichen Bestimmungen juristisch genau zu prüfen. Häufig wird in diesen Fällen ein Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen vereinbart. Es ist dann in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob dieser Ausschluss ggfs. unwirksam ist, indem Mängel durch den Verkäufer arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.

Gesetzlicher, deliktischer Schadensersatzanspruch

Neben dem Schadensersatzanspruch, der aus einem Vertrag resultiert, gibt es noch einen gesetzlich verankerten deliktischen Schadensersatzanspruch. Ein Vertrag zwischen Schädiger und Geschädigtem ist hierbei gerade nicht erforderlich. Hauptanwendungfall für diesen Schadensersatz aus Delikt ist der Verkehrsunfall und die daraus resultierenden Ansprüche. Auch wenn Straftaten verübt wurden und sich hieraus ein Schaden ergibt, wird Rechtsanwalt Erler diesen Schaden sowie ggfs. Schmerzensgeld einfordern.

Bei einem Vermögensschaden, Sachschaden und Personenschaden berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Erler bei der Durchsetzung oder Abwehr des Geldersatzanspruchs, Schadensersatzanspruchs oder Schmerzensgeldanspruchs.

Schadensersatz bei Nichterteilung einer Baugenehmigung

Rechtsanwalt Erler vertritt Mandanten bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen infolge der Nichterteilung einer Baugenehmigung. In diesem Zusammenhang kann ggfs. der Bauherr Schadensersatzansprüche gegenüber der Bauordnungsbehörde geltend machen, wenn eine Baugenehmigung grundlos verzögert bzw. nicht erteilt wird. Außerdem können aber auch Nachbarn Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bauherrn bzw. der Bauordnungsbehörde geltend machen, wenn eine Baugenehmigung erteilt wird und Rechte Dritter bei der Erteilung der Baugenehmigung (z.B. unzulässige Immissionen, Verletzung von Abstandsflächenbestimmungen) evident unbeachtet bleiben. Aufgrund seines Tätigkeitsfeldes Verwaltungsrecht, wozu das öffentliche Baurecht gehört, steht Ihnen Herr Erler in vorgenannten Punkten kompetent zur Seite.

Inkasso

Rechtsanwalt Erler übernimmt für Sie auch den Forderungseinzug bzw. das Inkasso.

Nichts ist unbefriedigender für ein Unternehmen, als nach vollständig und mangelfrei erbrachter Leistung auf unbezahlten Rechnungen bzw. Forderungen sitzen zu bleiben. Forderungsausfälle beeinträchtigen dabei zunehmend die Liquidität der Unternehmen und vermindern unter Umständen den Gewinn. Damit sich Unternehmen Zeit und Ressourcen sparen und sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können, sollte der Forderungseinzug bzw. das Inkasso in anwaltliche Hände gelegt werden.

Das Inkasso durch einen Rechtsanwalt ausführen zu lassen, hat etliche Vorteile. Sie erhalten zum Einen das Forderungsmanagement aus einer Hand und brauchen sich damit nicht weiter beschäftigen. Es geht Ihnen somit keine wertvolle Zeit und Nerven verloren, sondern Sie können Ihre Zeit und Arbeitskraft voll und ganz Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen. Werden Forderungen vom Gegner mit vorgebrachten Einwendungen bestritten, so wird die Sach- und Rechtslage durch Rechtsanwalt Erler rechtlich bewertet und damit das Prozessrisiko bzw. die ggfs. entstehenden Kosten eingeschätzt. Ihre Forderungen werden sodann energisch durchgesetzt. Je nach Fallgestaltung wird hierfür das gerichtliche Mahnverfahren oder das Klageverfahren eingeleitet. Hat man den angestrebten Vollstreckungsbescheid (Mahnverfahren) oder das Urteil (gerichtliche Klage) in den Händen, so hat man damit einen vollstreckbaren Titel und kann die Forderung zwangsweise vollstrecken. Die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Forderung mittels Kontopfändung, Pfändung Arbeitseinkommen, etc. übernimmt ebenfalls Herr Erler für Sie. Ein Service von Beginn bis zum Schluss. Was dabei nicht zu vernachlässigen ist: die anwaltlichen Kosten sind vom Zahlungsschuldner ebenfalls zu erstatten, sofern sich dieser vor Beauftragung des Anwaltes in Verzug befunden hat.

So reduzieren Sie die Anzahl Ihrer offenen Forderungen spürbar und kommen in der Regel schneller an Ihr Geld. Probieren Sie es aus!

rechtsanwalt markus erler
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Ihr Fachanwalt für Bau- und Architecktenrecht