Arbeitnehmer haben das Recht zu erfahren, was Kollegen im Unternehmen verdienen

von | 5. Juni 2017 | Gesetze

Gemäß dem neu eingeführten Entgelttransparenzgesetz haben nunmehr Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, was andere Kollegen im Unternehmen an Lohn erhalten. Alle Mitarbeiter in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern haben ein Recht auf einen Gehaltsvergleich.

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