Ein Fahrzeugführer, der innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung um 28 km/h überschreitet, kann wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt werden. Man geht dann davon aus, dass der Fahrer bewusst und willentlich die einzuhaltende Geschwindigkeit überschreitet, was einem vorsätzlichen Handeln gleichkommt. Es drohen dem Fahrer sodann heftige Strafen (erhöhtes Bußgeld, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis). Ein Bußgeldrichter darf von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen, wenn die geltende Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten wurde.
Sofern Ihnen ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, so zögern Sie nicht, sondern nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu mir auf. Nur so kann die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gewahrt und eine interessengerechte Verteidigung durchgeführt werden.
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